Veröffentlicht am: 08.11.17
Der letzte Wille
und seine
Verbindlichkeit
Brake. „Nur der Wille zählt! Wann sind Patientenverfügungen verbindlich?“: Um dieses Thema geht es in einem öffentlichen Vortrag, zu dem das St.-Bernhard-Hospital für Donnerstag, 16. November, einlädt. Referent ist Ethikberater Stefan Kliesch. Seit 2009 gibt es das Gesetz, das die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht als Möglichkeit anbietet, um seinen mutmaßlichen Willen und damit verbundene Werthaltungen und seine Weltanschauung zu dokumentieren. Das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen ist das maßgebliche Prinzip heutiger Begleitung und Behandlung. Doch was ist zu tun und wie ist zu entscheiden, wenn der Mensch sich nicht mehr selbst äußern kann? Was unterscheidet die Patientenverfügung von der Vorsorgevollmacht? Wann sind Patientenverfügungen gültig und verbindlich? Was ist zu tun, wenn auch der mutmaßliche Wille nicht zweifelsfrei ermittelbar ist? Diese Fragen werden anhand von konkreten Beispielen im Mittelpunkt des Vortrags stehen. Er beginnt um 18 Uhr im Seminarraum (3. Obergeschoss) des Kompetenzzentrums am Hospital.